1.
Geltungsbereich
1.1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht innerhalb von drei Tagen schriftlich widersprochen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden,
im Folgenden: Auftraggeber, gelten nicht, es sei denn, die Fotografin Isabel de
Crasto, im Folgenden: Auftragnehmer, hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.
1.2. „Fotos“ im Sinne dieser AGB sind
alle vom Auftragnehmer digital hergestellten Produkte, egal in welcher
technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
2.
Vertragsschluss
2.1. Für Fotoshootings und Hochzeitsreportagen gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Preise wie auf der Website angegeben.
2.2. Für von diesen Angeboten abweichende, individuelle Aufträge hat der
Auftraggeber die Möglichkeit, die Anfertigung von Fotos durch den Auftragnehmer per E-Mail unverbindlich anzufragen.
2.3. Auf Anfrage
des Auftraggebers gibt der Auftragnehmer per E-Mail ein
Angebot über die Beauftragung der Anfertigung der Fotos ab. Dieses Angebot des
Auftragnehmers ist rechtsverbindlich. Vorbehaltlich einer Annahme des Angebots
durch den Auftraggeber hat das Angebot eine Gültigkeitsdauer von 14 Tagen. Nach
Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot.
2.4. Der
Auftraggeber hat die Möglichkeit, das Angebot innerhalb der
Frist von 14 Tagen per Email anzunehmen. Mit der Annahme des Angebots durch den Auftraggeber kommt
zwischen den Parteien ein verbindliches Vertragsverhältnis über die Anfertigung
der Fotos zustande.
3. Pflichten des Auftraggebers
3.1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu
tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags
erforderlichen Informationen (genaue Ortsangabe etc.) rechtzeitig vorliegen.
3.2. Die Bearbeitung der Fotos unterliegt dem künstlerischen
Gestaltungsspielraum des Fotografen. Reklamationen
und/oder Mängelrügen hinsichtlich seitens des Auftragnehmers ausgeübten
künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche
Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und
Beauftragung und können je nach Umfang und Zeitaufwand vom Auftragnehmer zusätzlich in Rechnung gestellt
werden.
3.4. Der Auftraggeber trägt das Risiko
für alle Umstände, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind, z.B. Witterung
bei Außenaufnahmen sowie höhere Gewalt.
4. Pflichten des
Auftragnehmers
4.1. Der
Auftragnehmer fotografiert im
vertraglich vereinbarten zeitlichen Umfang.
4.2. Der
Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat
(z.B. jpg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von unbearbeiteten Dateien.
4.3. Der Auftragnehmer übergibt dem
Auftraggeber binnen zwei Wochen nach dem Fototermin die Fotos.
5. Vergütung und
Auslagen
5.1. Die Anreise des Auftragnehmers erfolgt von 56220 St. Sebastian aus, ebenso gilt St. Sebastian als Zielort der Rückreise. Befindet sich der Ort, der zur Anfertigung der Fotos vereinbart wurde, außerhalb eines Umkreises von 10 km (bei Fotoshootings) bzw. von 20 km (bei Hochzeitsreportagen) oder von 15 km (bei After-Wedding-Shootings) von St. Sebastian, so wird die Fahrt, soweit vertraglich
nicht anders vereinbart, mit pauschal 0,50 € pro Kilometer (sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt) berechnet.
5.2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
5.3. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne Absage oder bei Absage binnen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich der Auftraggeber das Recht vor, 50 Prozent des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
5.4. Bei Hochzeitsreportagen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, 50 Prozent des vereinbarten Preises im Voraus für die Terminblockung in Rechnung zu stellen. Bei späterer Absage seitens des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
5.3. Bei Nichterscheinen des Auftraggebers ohne Absage oder bei Absage binnen 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin behält sich der Auftraggeber das Recht vor, 50 Prozent des vereinbarten Preises in Rechnung zu stellen.
5.4. Bei Hochzeitsreportagen behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, 50 Prozent des vereinbarten Preises im Voraus für die Terminblockung in Rechnung zu stellen. Bei späterer Absage seitens des Auftraggebers besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
6. Eigentumsvorbehalt,
Nutzungs- und Urheberrechte
6.1. Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben die Fotos
im Eigentum des Auftraggebers.
6.2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom
Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte
Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
6.3. Eine
weitere Bearbeitung der Fotos durch eine andere Person als den
Auftragnehmer ohne dessen ausdrückliche Zustimmung ist nicht erlaubt. Dies gilt auch für eine Veränderung der Bilder durch Filter z.B. in Apps.
6.4. Der
Auftraggeber erwirbt an den Fotos einfache Nutzungsrechte für den
Privatgebrauch bzw. zur Eigendarstellung. Das Recht der Vervielfältigung und
der Weitergabe an Dritte wird nur für private, nicht kommerzielle Zwecke
eingeräumt.
6.5. Der
Auftragnehmer trifft eine Vorauswahl der Fotos, die er dem Auftraggeber zur
Auswahl geben kann. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch darauf, alle erstellten
Fotos zu erhalten.
6.6. Bilder aus der vom Auftragnehmer zur Bildauswahl gelieferten Bildübersicht bei Fotoshootings dürfen ausschließlich zur Auswahl der gewünschten Fotos genutzt und nicht veröffentlicht werden.
6.6. Bilder aus der vom Auftragnehmer zur Bildauswahl gelieferten Bildübersicht bei Fotoshootings dürfen ausschließlich zur Auswahl der gewünschten Fotos genutzt und nicht veröffentlicht werden.
7. Haftung
7.1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in
unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er durch
schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt hat. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Layouts oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes
vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
8. Widerrufsrecht
8.1. Der Auftraggeber hat das
Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsschlusses. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige
Absendung des Widerrufs mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen.
Folgen des
Widerrufs
Widerruft der Auftraggeber den Vertrag, so hat der Auftragnehmer
ihm alle Zahlungen, die er ggfs. im voraus von ihm erhalten hat, unverzüglich
und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei ihm eingegangen ist. Lag der Beginn
der Dienstleistungen mit Einverständnis des Auftraggebers während der Widerrufsfrist, so
hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine Vergütung der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits
erbrachten Dienstleistungen. Bei bis zum Zeitpunkt des Widerrufs vollständig
erbrachter Dienstleistung erlischt das Widerrufsrecht. Mit der Annahme dieser
AGB erklärt der Auftraggeber seine Kenntnis von dem Verlust des Widerrufsrechts unter den
genannten Voraussetzungen.
9. Sonstiges
9.1. Alle Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
9.2. Es gilt grundsätzlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 10.09.2022